So verläuft die Übergabe eines Kleingartens: Worauf ihr achten solltet

Februar

12

17 Kommentare

Ihr habt euch entschieden, Kleingärtner zu werden und sogar schon einen Kleingarten gefunden? Yay! Findet hier Infos zur Kleingarten-Übergabe.

Im Prinzip verläuft so eine Kleingarten-Übergabe wie die Übergabe einer Wohnung. Ihr begeht mit dem Vorstand und auch dem Vorbesitzer die Parzelle und besprecht, ob alles so ist, wie es sein soll. Auf diese Dinge solltet ihr achten:

1. Wer ist bei der Kleingarten-Übergabe dabei?

An der Kleingarten-Übergabe nehmt natürlich ihr teil, außerdem der/die VorpächterIn und dann noch jemand aus dem Vorstand. Übrigens: Es kann immer nur ein Mensch im Vertrag stehen, selbst wenn ihr als Paar oder Freunde gemeinsam einen Garten pachtet. Wichtig ist deshalb, dass derjenige vor Ort ist, der auch den Pachtvertrag unterschrieben hat und im Verein ist. Ganz richtig: Ihr unterschreibt nicht nur einen Pachtvertrag, sondern tretet auch in einen Verein ein und müsst eventuell sogar die Satzung schriftlich bestätigen. Ganz schön viel Zettelkram zu Beginn!

2. Das Kleingarten-Übergabeprotokoll

Wie bei einer Wohnungsübergabe gibt es auch bei der Kleingarten-Übergabe ein Protokoll. Darin ist aufgeführt, welchen Wert der Garten hat, welche Auflagen es gibt, bis wann diese zu beseitigen sind, wie viele Schlüssel übergeben wurden etc. Am Ende der Übergabe unterschreibt sowohl ihr als auch der/die VorbesitzerIn. Wichtig: Ein Datum sollte draufstehen!

3. Habt ihr euch auf einen Preis geeinigt?

Der Preis einer Kleingarten-Parzelle wird in einem Wertermittlungsverfahren festgestellt. Hinein fließen zum Beispiel das Alter und der Zustand der Gartenlaube ein. Auch die Bepflanzung spielt eine Rolle. Für Nutzpflanzen wie Apfelbäume oder Ähnliches werden Punkte vergeben, die dann zusammengerechnet einen bestimmten Wert ergeben. Der Schätzpreis darf nicht überschritten werden. Ihr wollt Dinge wie Einrichtung oder Werkzeug übernehmen? Dann fertigt eine Liste an! Haltet den Gegenstand sowie seinenPreis fest und lasst diese Liste dann einmal von dem/ der VorpächterIn unterzeichnen.

4. Gibt es noch Auflagen vor der Kleingarten-Übergabe zu verrichten?

Manchmal muss der/ die VorpächterIn noch Auflagen erfüllen. Zum Beispiel einen Baum fällen oder die Gartenlaube auf die erlaubten Quadratmeter zurückbauen. Haltet diese Angaben ebenfalls schriftlich fest – mit Termin! Wenn ihr euch bereit erklärt habt, die Dinge zu erledigen, schreibt ihr das natürlich auch ins Protokoll.

5. Alles leer zur Kleingarten-Übergabe?

Im letzten Schritt kontrolliert ihr noch einmal, ob alles so ist, wie ihr es übernehmen wolltet. Im Garten sollte nur noch bleiben, was ihr erworben habt. Achtung, hinter Hecken oder in Kompostbehältern findet sich manchmal Sperrmüll. Auch in der Gartenlaube verbleibt so manches ungebetene Überbleibsel. Schaut also ruhig noch einmal in jede Ecke!

6. Zählerstände ablesen

Während der Kleingarten-Übergabe lest ihr zwei Zählerstände ab: den eures Wasserverbrauchs und den des Stromzählers. Merkt euch, wo der Zähler bzw. die Wasseruhr stehen. Im Kleingarten gibt es eigentlich immer einen Wasserwart. Das ist die Person, die ihr ansprecht, falls ihr mal Infos zu eurem Verbrauch benötigt.

7. Schlüsselübergabe im Kleingarten

Ganz am Schluss nehmt ihr die Schlüssel in Empfang, unterschreibt und tadaaa: Der Kleingarten ist „euer“ (gepachtetes) Reich!

Bei uns verlief die Kleingarten-Übergabe damals ratz-fatz. Unsere Vorpächterin war verstorben, der Garten war leer und glich eher einer Brache als allem anderen. Keine Laube hieß gleichzeitig auch weder Schlüssel noch Stromzählerstand. Den Rückbau des Hauses – in Beamtendeutsch „Behelfsheim“ – hatte der Bagger erledigt. Überzeugt euch selbst in unserer „Blick in den Garten“-Galerie.

Was ihr nun als allererstes macht? Das verraten wir euch in Teil 4 unserer Serie „So werdet ihr zum Kleingärtner“! In Teil 1 könnt ihr testen, ob ihr das Zeug zum Kleingärtner habt. Und in Teil 2 erfahrt ihr nützliche Tipps, um euren Kleingarten zu finden.

  • Hallo,
    ich möchte einen Kleingarten übernehmen. Der Vorpächter möchte mir zusätzlich zu dem geschätzten Wert vom Gutachter die Möbel, Toilette, Sitzbank, Fernseher etc. zu einem sehr höhen unrealistischen Preis verkaufen nach dem Moto, er habe den Garten gestaltet und so muss der Garten übernommen werden.
    Da ich einen unnötigen Konflikt vermeiden möchte, möchte ich wissen, ob der Vorpächter so ein Recht hat?
    Danke im Voraus!
    Resa

    • Hallo Resa,
      das ist leider kein seltenes Problem.

      Was den Punkt mit dem Inventar also den „beweglichen Einbauten“ wie es so schön heißt, so ist das z.B. in Hamburg klar über das „Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg“ in Punkt II. 1. „Erwerb eines Kleingartens“ geregelt. In Hamburg sind demnach die Vorpächter verpflichtet den Garten leergeräumt, im Sinne von, alle beweglichen Dinge, die nicht Baulich oder Pflanze sowie Müll o.Ä. zu beseitigen und den Auflagen die sie im Rahmen der Wertermittlung erhalten haben nachzukommen.

      Ich würde an deiner Stelle einmal in mit der Satzung des Vereins vertraut machen und, je nach dem in welchem Bundesland du bist, auch noch in die Verordnung des Landesverbandes schauen. Häufig gibt es auch Merkblätter o.Ä. zum Thema Pächterwechsel. Außerdem lohnt es sich immer den Vorstand direkt darauf anzusprechen.
      I.d.R. sollte es so sein, dass der Vorstand die Wahl des neuen Pächter fällt und nicht der aktuelle Pächter (dieser kann zwar vorschlagen, aber nicht bestimmen), aber das kann von Verein zu Verein unterschiedlich sein, denn die können über ihre Satzung Dinge auch anders regeln.

      Auf jeden Fall würde ich den Vorstand des Vereins zu kontaktieren und nachfragen wie das geregelt ist, die können dir da am besten weiterhelfen.

      Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

      Viele Grüße
      Florian

      PS.: Dies ist keine Rechtsberatung.

  • Hallo, ich habe mich für ein Kleingarten beworben und die Bewerbung habe ich dem 1. Vorstand abgegeben. Kann er selber entscheiden ob ich einen Garten bekommen wird, oder? Wie das abläuft?

    • Hej Mica,
      Cool, wir drücken die Daumen, dass du dann bald einen Garten bekommst.
      Gute Frage, das lässt sich pauschal garnicht sagen, bei uns war es so, dass ein Vorstandsmitglied die Vergabe betreut hat und das auch entschieden hat, bei einem anderen Verein, bei dem wir uns vorgestellt hatten, haben das zwei gemacht. Aber wichtig ist, dass das einer aus dem Vorstand macht und nicht noch eine Person, z.B. der ehemalige Pächter einer Parzelle da schon vor filtert kann. Gibt ja so manches schwarzes Schaf, dass da noch Gewinn rausschlagen möchte und die Weitergabe der Daten an den Vorstand mit horrenden Ablösesummen als Bedingung verknüpft.

  • Hallo, mein Vater ist 2018 verstorben und 2019 habe ich die Übergabe meiner Mutter unterschrieben mit dem Vorstand usw. Der Vorstand sagte damals es sei keine Wertermittlung nötig da wir den Garten von meinen Eltern übernehmen.

    Heute bekamen wir Post vom Kreisverband mit der Auflage das meine Mutter erst kündigen muss, eine Wertermittlung gemacht werden muss und wir den Garten erst pachten dürfen.

    ist das rechtens?

    • HI Kevin, es tut mir leid, dass du so einen Ärger hast. Wie doof. Wenn der Vorstand wechselt oder sich im Verband was ändert, passiert sowas ja manchmal. Ob das rechtens ist, kann ich dir leider nicht sagen. Ich würde an deiner Stelle nochmal in die Ordnung des Landesgartenbunds schauen und nochmal in den Vertrag für den Garten schauen. Da sollte es ja drinstehen. Und sonst wendest du dich am besten an den Landesbund direkt. LG und viel Erfolg!

  • ich denke dass hier die Zeit schon sagt, dass Du den Garten gepachtet hast. Es wurde 2 Jahre zugeguckt dass Du den Garten schon übernommen hast. Das ist eine zustimmende Handlung des Vereins.
    Woher weiß der Kreisverband das auf einmal? wusste er das schon länger? Seltsame Handlung. Ich denke dass nach 2 Jahren eine Wertermittlung auch nicht mehr passen würde da in 2 Jahren das Land anders aussieht und einen anderen Wert entspricht!

  • Hallo allerseits,ich habe nach einer Probezeit in einem Gartenverein eine Gartenparzelle gepachtet wo schon eine Gartenlaube draufstand,mir wurde dann aber sagte,dass ich diese Laube nutzen könnte aber nicht verkäuflich erwerben kann jetzt meine Frage ….. bin ich verpflichtet wenn ich durch Krankheit bzw.hohes Alter noch dazu eine größere Entfernung,wo man auf jeden Fall mobil sein muss und nicht mehr in der Lage ist den Garten zu nutzen alles abreisen bzw.alles wieder den Erdboden gleich machen und dies auf meine Kosten ???

    • Hi Bernhard. Wir können leider keine Auskunft darüber geben. Ich würde mal ins „Kleingedruckte“ des Vereins bzw. des Landesverbands schauen. Was wir wissen: Es zählt, was schriftlich festgehalten wurde. Steht denn davon etwas in dem Übergabe-Dokument? LG Debo

  • Hallo ich möchte eine pachtgarten und ich bin bei Besichtigung und dort möchte noch zusätzlich Geld für leere alte kleine Haus extra plus Gutachten geschezte Geld das ist normal ?Bei meine Freundin war. Nicht so

  • Hallo,

    meine Mutti ist leider krankheitsbedingt verhindert und wird auch nie mehr für den Garten so richtig da sein können.
    Gibt es auch Möglichkeiten eine Parzelle für einen symbolischen Euro zu überschreiben so wie er ist, also mit seinen kleinen Ramsch Ecken?
    Immerhin kenne ich als Sohn den Garten seit Anfang an (ca. 10 Jahre).

    Vielen Dank für die Antwort

    • Hallo Stephan,
      dazu solltest du am besten mit eurem Vorstand sprechen, nur der kann dir dazu eine qualifiziere Antwort geben.
      In Hamburg is es so, dass Gärten z.B. nicht mehr vererbt werden können.
      Du könntest aber auch Fördermitglied werden und dann im Garten deiner Mutter mitgärntnern und sie bleibt einfach Pächterin und Mitglied 😉 Das wäre vll. am einfachsten. Der Vorstand würde da vermutlich nicht viel sagen.

      Ich hoffe dir hilft das weiter.

      Viele Grüße
      Florian

  • hallo, ich habe heute meinen Kleingarten schätzen lassen. Mich beunruhigt die Aussage vom Vorstand, das meine Prachtstauden , egal wie viel ich im Garten habe, auf ein Minimum geschätzt wird. Unser Kleingarten ist um ca. ein Drittel größer als der unserer Gartennachbarn. Ich habe viel Kraft und Freude in meine Pflanzen gesteckt , leider finde ich keine Infos wieviel Stauden man im Garten haben darf oder sollte.
    Ich fühle mich etwas veräppelt, da mir niemand etwas genaues sagen kann.
    Danke für deine Mühe Antje

    • Hallo liebe Antje,
      ja, das ist leider so. In der Wertermittlung schneiden die Zierpflanzen leider immer schlechter ab als Nutzpflanzen wie z.B. Obstbäume und -Gehölze.
      Was die Werte angeht kann ich dir dazu leider nichts genaues sagen, da ich nicht weiß ob das von Bundesland zu Bundesland variiert. Schau doch mal in die Wertermittlungsrichtlinien, bzw. lass dir diese zeigen. Da sollte es verschiedene Tabellen geben in denen festgelegt ist was wie bewerten werden soll/muss.

      Ich hoffe das hilft dir weiter.

      Sonnige Grüße aus Hamburg
      Florian

  • Ein Hallo an alle ,habe da mal eine Frage,wir geben demnächst schweren Herzens unseren heisgeliebten Garten ab ,müssen wir den Schätzer in unsere über 20 Jahre alte ,gepflegte Holzblocklaube Einlass Gewehren, wenn wir uns mit dem Nachpächter einig sind ?

    • Hallo Simone,
      um die Schätzung werdet ihr nicht rumkommen. Hier wird ja nicht nur der Wert der Laube und allem was auf der Parzelle wächst geschätzt sondern das ganze dient ja auch dem Schutz des Nachpächters. Hier wird ja auch geschaut, ob alles in Ordnung ist, ob ggf. Dinge Rückgebaut werden müssen, ob es Bäume o.Ä. gibt die raus müssen, ob es Ecken gibt die noch entrümpelt werden müssen. Auch der Zustand der Laube wird nochmal überprüft.
      Das ist ja eine allgemeine Sache die jeder über sich ergehen lassen muss. Das ist ein bisschen so wie bei einer Mietwohnung wenn man auszieht, da gibt es ja auch ein Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug, damit alle Parteien abgesichert sind.
      Ich hoffe das hilft dir weiter.

      Herzliche Grüße
      Florian

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