Ihr habt euch entschieden, Kleingärtner zu werden und sogar schon einen Kleingarten gefunden? Yay! Findet hier Infos zur Kleingarten-Übergabe.
Im Prinzip verläuft so eine Kleingarten-Übergabe wie die Übergabe einer Wohnung. Ihr begeht mit dem Vorstand und auch dem Vorbesitzer die Parzelle und besprecht, ob alles so ist, wie es sein soll. Auf diese Dinge solltet ihr achten:
1. Wer ist bei der Kleingarten-Übergabe dabei?
An der Kleingarten-Übergabe nehmt natürlich ihr teil, außerdem der/die VorpächterIn und dann noch jemand aus dem Vorstand. Übrigens: Es kann immer nur ein Mensch im Vertrag stehen, selbst wenn ihr als Paar oder Freunde gemeinsam einen Garten pachtet. Wichtig ist deshalb, dass derjenige vor Ort ist, der auch den Pachtvertrag unterschrieben hat und im Verein ist. Ganz richtig: Ihr unterschreibt nicht nur einen Pachtvertrag, sondern tretet auch in einen Verein ein und müsst eventuell sogar die Satzung schriftlich bestätigen. Ganz schön viel Zettelkram zu Beginn!
2. Das Kleingarten-Übergabeprotokoll
Wie bei einer Wohnungsübergabe gibt es auch bei der Kleingarten-Übergabe ein Protokoll. Darin ist aufgeführt, welchen Wert der Garten hat, welche Auflagen es gibt, bis wann diese zu beseitigen sind, wie viele Schlüssel übergeben wurden etc. Am Ende der Übergabe unterschreibt sowohl ihr als auch der/die VorbesitzerIn. Wichtig: Ein Datum sollte draufstehen!
3. Habt ihr euch auf einen Preis geeinigt?
Der Preis einer Kleingarten-Parzelle wird in einem Wertermittlungsverfahren festgestellt. Hinein fließen zum Beispiel das Alter und der Zustand der Gartenlaube ein. Auch die Bepflanzung spielt eine Rolle. Für Nutzpflanzen wie Apfelbäume oder Ähnliches werden Punkte vergeben, die dann zusammengerechnet einen bestimmten Wert ergeben. Der Schätzpreis darf nicht überschritten werden. Ihr wollt Dinge wie Einrichtung oder Werkzeug übernehmen? Dann fertigt eine Liste an! Haltet den Gegenstand sowie seinenPreis fest und lasst diese Liste dann einmal von dem/ der VorpächterIn unterzeichnen.
4. Gibt es noch Auflagen vor der Kleingarten-Übergabe zu verrichten?
Manchmal muss der/ die VorpächterIn noch Auflagen erfüllen. Zum Beispiel einen Baum fällen oder die Gartenlaube auf die erlaubten Quadratmeter zurückbauen. Haltet diese Angaben ebenfalls schriftlich fest – mit Termin! Wenn ihr euch bereit erklärt habt, die Dinge zu erledigen, schreibt ihr das natürlich auch ins Protokoll.
5. Alles leer zur Kleingarten-Übergabe?
Im letzten Schritt kontrolliert ihr noch einmal, ob alles so ist, wie ihr es übernehmen wolltet. Im Garten sollte nur noch bleiben, was ihr erworben habt. Achtung, hinter Hecken oder in Kompostbehältern findet sich manchmal Sperrmüll. Auch in der Gartenlaube verbleibt so manches ungebetene Überbleibsel. Schaut also ruhig noch einmal in jede Ecke!
6. Zählerstände ablesen
Während der Kleingarten-Übergabe lest ihr zwei Zählerstände ab: den eures Wasserverbrauchs und den des Stromzählers. Merkt euch, wo der Zähler bzw. die Wasseruhr stehen. Im Kleingarten gibt es eigentlich immer einen Wasserwart. Das ist die Person, die ihr ansprecht, falls ihr mal Infos zu eurem Verbrauch benötigt.
7. Schlüsselübergabe im Kleingarten
Ganz am Schluss nehmt ihr die Schlüssel in Empfang, unterschreibt und tadaaa: Der Kleingarten ist „euer“ (gepachtetes) Reich!
Bei uns verlief die Kleingarten-Übergabe damals ratz-fatz. Unsere Vorpächterin war verstorben, der Garten war leer und glich eher einer Brache als allem anderen. Keine Laube hieß gleichzeitig auch weder Schlüssel noch Stromzählerstand. Den Rückbau des Hauses – in Beamtendeutsch „Behelfsheim“ – hatte der Bagger erledigt. Überzeugt euch selbst in unserer „Blick in den Garten“-Galerie.
Was ihr nun als allererstes macht? Das verraten wir euch in Teil 4 unserer Serie „So werdet ihr zum Kleingärtner“! In Teil 1 könnt ihr testen, ob ihr das Zeug zum Kleingärtner habt. Und in Teil 2 erfahrt ihr nützliche Tipps, um euren Kleingarten zu finden.