Ihr habt euch entschieden, Kleingärtner zu werden und sogar schon einen Kleingarten gefunden? Yay! Findet hier Infos zur Kleingarten-Übergabe.
Im Prinzip verläuft so eine Kleingarten-Übergabe wie die Übergabe einer Wohnung. Ihr begeht mit dem Vorstand und auch dem Vorbesitzer die Parzelle und besprecht, ob alles so ist, wie es sein soll. Auf diese Dinge solltet ihr achten:
1. Wer ist bei der Kleingarten-Übergabe dabei?
An der Kleingarten-Übergabe nehmt natürlich ihr teil, außerdem der/die VorpächterIn und dann noch jemand aus dem Vorstand. Übrigens: Es kann immer nur ein Mensch im Vertrag stehen, selbst wenn ihr als Paar oder Freunde gemeinsam einen Garten pachtet. Wichtig ist deshalb, dass derjenige vor Ort ist, der auch den Pachtvertrag unterschrieben hat und im Verein ist. Ganz richtig: Ihr unterschreibt nicht nur einen Pachtvertrag, sondern tretet auch in einen Verein ein und müsst eventuell sogar die Satzung schriftlich bestätigen. Ganz schön viel Zettelkram zu Beginn!
2. Das Kleingarten-Übergabeprotokoll
Wie bei einer Wohnungsübergabe gibt es auch bei der Kleingarten-Übergabe ein Protokoll. Darin ist aufgeführt, welchen Wert der Garten hat, welche Auflagen es gibt, bis wann diese zu beseitigen sind, wie viele Schlüssel übergeben wurden etc. Am Ende der Übergabe unterschreibt sowohl ihr als auch der/die VorbesitzerIn. Wichtig: Ein Datum sollte draufstehen!
3. Habt ihr euch auf einen Preis geeinigt?
Der Preis einer Kleingarten-Parzelle wird in einem Wertermittlungsverfahren festgestellt. Hinein fließen zum Beispiel das Alter und der Zustand der Gartenlaube ein. Auch die Bepflanzung spielt eine Rolle. Für Nutzpflanzen wie Apfelbäume oder Ähnliches werden Punkte vergeben, die dann zusammengerechnet einen bestimmten Wert ergeben. Der Schätzpreis darf nicht überschritten werden. Ihr wollt Dinge wie Einrichtung oder Werkzeug übernehmen? Dann fertigt eine Liste an! Haltet den Gegenstand sowie seinenPreis fest und lasst diese Liste dann einmal von dem/ der VorpächterIn unterzeichnen.
4. Gibt es noch Auflagen vor der Kleingarten-Übergabe zu verrichten?
Manchmal muss der/ die VorpächterIn noch Auflagen erfüllen. Zum Beispiel einen Baum fällen oder die Gartenlaube auf die erlaubten Quadratmeter zurückbauen. Haltet diese Angaben ebenfalls schriftlich fest – mit Termin! Wenn ihr euch bereit erklärt habt, die Dinge zu erledigen, schreibt ihr das natürlich auch ins Protokoll.
5. Alles leer zur Kleingarten-Übergabe?
Im letzten Schritt kontrolliert ihr noch einmal, ob alles so ist, wie ihr es übernehmen wolltet. Im Garten sollte nur noch bleiben, was ihr erworben habt. Achtung, hinter Hecken oder in Kompostbehältern findet sich manchmal Sperrmüll. Auch in der Gartenlaube verbleibt so manches ungebetene Überbleibsel. Schaut also ruhig noch einmal in jede Ecke!
6. Zählerstände ablesen
Während der Kleingarten-Übergabe lest ihr zwei Zählerstände ab: den eures Wasserverbrauchs und den des Stromzählers. Merkt euch, wo der Zähler bzw. die Wasseruhr stehen. Im Kleingarten gibt es eigentlich immer einen Wasserwart. Das ist die Person, die ihr ansprecht, falls ihr mal Infos zu eurem Verbrauch benötigt.
7. Schlüsselübergabe im Kleingarten
Ganz am Schluss nehmt ihr die Schlüssel in Empfang, unterschreibt und tadaaa: Der Kleingarten ist „euer“ (gepachtetes) Reich!
Bei uns verlief die Kleingarten-Übergabe damals ratz-fatz. Unsere Vorpächterin war verstorben, der Garten war leer und glich eher einer Brache als allem anderen. Keine Laube hieß gleichzeitig auch weder Schlüssel noch Stromzählerstand. Den Rückbau des Hauses – in Beamtendeutsch „Behelfsheim“ – hatte der Bagger erledigt. Überzeugt euch selbst in unserer „Blick in den Garten“-Galerie.
Was ihr nun als allererstes macht? Das verraten wir euch in Teil 4 unserer Serie „So werdet ihr zum Kleingärtner“! In Teil 1 könnt ihr testen, ob ihr das Zeug zum Kleingärtner habt. Und in Teil 2 erfahrt ihr nützliche Tipps, um euren Kleingarten zu finden.
29 Kommentare
Hallo,
ich möchte einen Kleingarten übernehmen. Der Vorpächter möchte mir zusätzlich zu dem geschätzten Wert vom Gutachter die Möbel, Toilette, Sitzbank, Fernseher etc. zu einem sehr höhen unrealistischen Preis verkaufen nach dem Moto, er habe den Garten gestaltet und so muss der Garten übernommen werden.
Da ich einen unnötigen Konflikt vermeiden möchte, möchte ich wissen, ob der Vorpächter so ein Recht hat?
Danke im Voraus!
Resa
Hallo Resa,
das ist leider kein seltenes Problem.
Was den Punkt mit dem Inventar also den “beweglichen Einbauten” wie es so schön heißt, so ist das z.B. in Hamburg klar über das “Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg” in Punkt II. 1. “Erwerb eines Kleingartens” geregelt. In Hamburg sind demnach die Vorpächter verpflichtet den Garten leergeräumt, im Sinne von, alle beweglichen Dinge, die nicht Baulich oder Pflanze sowie Müll o.Ä. zu beseitigen und den Auflagen die sie im Rahmen der Wertermittlung erhalten haben nachzukommen.
Ich würde an deiner Stelle einmal in mit der Satzung des Vereins vertraut machen und, je nach dem in welchem Bundesland du bist, auch noch in die Verordnung des Landesverbandes schauen. Häufig gibt es auch Merkblätter o.Ä. zum Thema Pächterwechsel. Außerdem lohnt es sich immer den Vorstand direkt darauf anzusprechen.
I.d.R. sollte es so sein, dass der Vorstand die Wahl des neuen Pächter fällt und nicht der aktuelle Pächter (dieser kann zwar vorschlagen, aber nicht bestimmen), aber das kann von Verein zu Verein unterschiedlich sein, denn die können über ihre Satzung Dinge auch anders regeln.
Auf jeden Fall würde ich den Vorstand des Vereins zu kontaktieren und nachfragen wie das geregelt ist, die können dir da am besten weiterhelfen.
Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.
Viele Grüße
Florian
PS.: Dies ist keine Rechtsberatung.
Hallo, ich habe mich für ein Kleingarten beworben und die Bewerbung habe ich dem 1. Vorstand abgegeben. Kann er selber entscheiden ob ich einen Garten bekommen wird, oder? Wie das abläuft?
Hej Mica,
Cool, wir drücken die Daumen, dass du dann bald einen Garten bekommst.
Gute Frage, das lässt sich pauschal garnicht sagen, bei uns war es so, dass ein Vorstandsmitglied die Vergabe betreut hat und das auch entschieden hat, bei einem anderen Verein, bei dem wir uns vorgestellt hatten, haben das zwei gemacht. Aber wichtig ist, dass das einer aus dem Vorstand macht und nicht noch eine Person, z.B. der ehemalige Pächter einer Parzelle da schon vor filtert kann. Gibt ja so manches schwarzes Schaf, dass da noch Gewinn rausschlagen möchte und die Weitergabe der Daten an den Vorstand mit horrenden Ablösesummen als Bedingung verknüpft.
Hallo, mein Vater ist 2018 verstorben und 2019 habe ich die Übergabe meiner Mutter unterschrieben mit dem Vorstand usw. Der Vorstand sagte damals es sei keine Wertermittlung nötig da wir den Garten von meinen Eltern übernehmen.
Heute bekamen wir Post vom Kreisverband mit der Auflage das meine Mutter erst kündigen muss, eine Wertermittlung gemacht werden muss und wir den Garten erst pachten dürfen.
ist das rechtens?
HI Kevin, es tut mir leid, dass du so einen Ärger hast. Wie doof. Wenn der Vorstand wechselt oder sich im Verband was ändert, passiert sowas ja manchmal. Ob das rechtens ist, kann ich dir leider nicht sagen. Ich würde an deiner Stelle nochmal in die Ordnung des Landesgartenbunds schauen und nochmal in den Vertrag für den Garten schauen. Da sollte es ja drinstehen. Und sonst wendest du dich am besten an den Landesbund direkt. LG und viel Erfolg!
ich denke dass hier die Zeit schon sagt, dass Du den Garten gepachtet hast. Es wurde 2 Jahre zugeguckt dass Du den Garten schon übernommen hast. Das ist eine zustimmende Handlung des Vereins.
Woher weiß der Kreisverband das auf einmal? wusste er das schon länger? Seltsame Handlung. Ich denke dass nach 2 Jahren eine Wertermittlung auch nicht mehr passen würde da in 2 Jahren das Land anders aussieht und einen anderen Wert entspricht!
Hallo allerseits,ich habe nach einer Probezeit in einem Gartenverein eine Gartenparzelle gepachtet wo schon eine Gartenlaube draufstand,mir wurde dann aber sagte,dass ich diese Laube nutzen könnte aber nicht verkäuflich erwerben kann jetzt meine Frage ….. bin ich verpflichtet wenn ich durch Krankheit bzw.hohes Alter noch dazu eine größere Entfernung,wo man auf jeden Fall mobil sein muss und nicht mehr in der Lage ist den Garten zu nutzen alles abreisen bzw.alles wieder den Erdboden gleich machen und dies auf meine Kosten ???
Hi Bernhard. Wir können leider keine Auskunft darüber geben. Ich würde mal ins “Kleingedruckte” des Vereins bzw. des Landesverbands schauen. Was wir wissen: Es zählt, was schriftlich festgehalten wurde. Steht denn davon etwas in dem Übergabe-Dokument? LG Debo
Hallo ich möchte eine pachtgarten und ich bin bei Besichtigung und dort möchte noch zusätzlich Geld für leere alte kleine Haus extra plus Gutachten geschezte Geld das ist normal ?Bei meine Freundin war. Nicht so
Hallo Simona! Das handhabt ja jeder Verein anders… Liebe Grüße! Debo
Hallo,
meine Mutti ist leider krankheitsbedingt verhindert und wird auch nie mehr für den Garten so richtig da sein können.
Gibt es auch Möglichkeiten eine Parzelle für einen symbolischen Euro zu überschreiben so wie er ist, also mit seinen kleinen Ramsch Ecken?
Immerhin kenne ich als Sohn den Garten seit Anfang an (ca. 10 Jahre).
Vielen Dank für die Antwort
Hallo Stephan,
dazu solltest du am besten mit eurem Vorstand sprechen, nur der kann dir dazu eine qualifiziere Antwort geben.
In Hamburg is es so, dass Gärten z.B. nicht mehr vererbt werden können.
Du könntest aber auch Fördermitglied werden und dann im Garten deiner Mutter mitgärntnern und sie bleibt einfach Pächterin und Mitglied 😉 Das wäre vll. am einfachsten. Der Vorstand würde da vermutlich nicht viel sagen.
Ich hoffe dir hilft das weiter.
Viele Grüße
Florian
hallo, ich habe heute meinen Kleingarten schätzen lassen. Mich beunruhigt die Aussage vom Vorstand, das meine Prachtstauden , egal wie viel ich im Garten habe, auf ein Minimum geschätzt wird. Unser Kleingarten ist um ca. ein Drittel größer als der unserer Gartennachbarn. Ich habe viel Kraft und Freude in meine Pflanzen gesteckt , leider finde ich keine Infos wieviel Stauden man im Garten haben darf oder sollte.
Ich fühle mich etwas veräppelt, da mir niemand etwas genaues sagen kann.
Danke für deine Mühe Antje
Hallo liebe Antje,
ja, das ist leider so. In der Wertermittlung schneiden die Zierpflanzen leider immer schlechter ab als Nutzpflanzen wie z.B. Obstbäume und -Gehölze.
Was die Werte angeht kann ich dir dazu leider nichts genaues sagen, da ich nicht weiß ob das von Bundesland zu Bundesland variiert. Schau doch mal in die Wertermittlungsrichtlinien, bzw. lass dir diese zeigen. Da sollte es verschiedene Tabellen geben in denen festgelegt ist was wie bewerten werden soll/muss.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Sonnige Grüße aus Hamburg
Florian
Ein Hallo an alle ,habe da mal eine Frage,wir geben demnächst schweren Herzens unseren heisgeliebten Garten ab ,müssen wir den Schätzer in unsere über 20 Jahre alte ,gepflegte Holzblocklaube Einlass Gewehren, wenn wir uns mit dem Nachpächter einig sind ?
Hallo Simone,
um die Schätzung werdet ihr nicht rumkommen. Hier wird ja nicht nur der Wert der Laube und allem was auf der Parzelle wächst geschätzt sondern das ganze dient ja auch dem Schutz des Nachpächters. Hier wird ja auch geschaut, ob alles in Ordnung ist, ob ggf. Dinge Rückgebaut werden müssen, ob es Bäume o.Ä. gibt die raus müssen, ob es Ecken gibt die noch entrümpelt werden müssen. Auch der Zustand der Laube wird nochmal überprüft.
Das ist ja eine allgemeine Sache die jeder über sich ergehen lassen muss. Das ist ein bisschen so wie bei einer Mietwohnung wenn man auszieht, da gibt es ja auch ein Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug, damit alle Parteien abgesichert sind.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Herzliche Grüße
Florian
Hallo, ich möchte wisse, ob man einen Kleingarten gegen den Willen des Vorstandes übergeben kann. Es ist eine hochwertige Hütte auf dem Garten, für die sicher eine Ablöse zu erzielen ist, aber der Vorstand möchte den Garten wohl aufteilen.
Gruß
Hallo Thomas,
ich würde hier auf jeden Fall das Gespräch mit dem Vorstand suchen um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Sofern deine Laube nicht mitten auf der Parzelle steht und nicht gegen das BKleingG versößt kann ich mir nicht vorstellen, dass die dann weg müsste. Die beiden neuen Pächter benötigen ja auch eine Laube und somit könnte sie ja dann an den entsprechenden übergeben werden.
Aber wiegesagt, setze dich auf jeden Fall mit deinem Vorstand zusammen.
Viele grüße
Florian
Hallo, ich wollte wissen wie lange hat Vorstand Zeit geld zu behalten bzw. nicht an mich zu überweisen? Wir haben garten vor 5 Wochen abgegeben , übergabe ist auch schon damals passiert, Summe wurde natürlich festgestellt durch Wertschätzer. Bis jetzt gar keine infos bekommen, keine Post keine Abrechnung , kein Geld. Wir mussten damalas innerhalb von 30 Tage Geld überweisen aber jetzt bekommen wir kein Geld zurück.
Vielen dank im Voraus!
Hallo Augustus,
das tut mir Leid, dass sich das bei dir zögert.
Aber ich glaube wir können dir hier nicht weiterhelfen, da wir keine Rechtsberatung anbieten können und dürfen.
Bitte setze dich mit deinem Vorstand in Verbindung. Wirf am besten vorher nochmal einen Blick in eure Vereinssatzung. Sonst kannst du dich noch mit eurem Landesverband in Verbindung setzen, die können hier am ehesten beraten.
Wir wünschen dir noch viel Erfolg.
Grüße
Florian
Hallo, ich hab da mal die ein oder andere Frage;
wir übernehmen einen Kleingarten vom Vorpächter. Über den Preis der Laube sind wir uns einig geworden, der Vorstand des Vereins ist auch informiert worden und in einer Versammlung haben die Mitglieder der Übernahme durch mich zugestimmt (war schon davor Vereinsmitglied.) Jetzt zu meiner Frage: Wie weit ist der Vorstand in dem Kaufvertrag involviert bzw wie weit darf er involviert sein? Unser Vorstandsvorsitzender ist der Meinung, dass der Kaufvertrag nur in seinem Beisein abgeschlossen werden darf und er über die Verkaufsumme ebenfalls informiert werden muss. Ist das sein Recht? Sind wir, Vorpächter und ich, dazu verpflichtet ihm die Verkaufsumme der Laube offen zu legen?
Liebe Grüße und danke für Eure Antwort.
Moin Alexandra,
das lässt sich von außen schwer beurteilen, was steht denn dazu bei euch in der Vereinssatzung? Daran würde ich mich halten. LG Debo
Hallo . Ich habe einen Garten von Verein gepachtet. Nachdem ich es besichtigt hatte, einigte ich mich mit dem Vorsitzende auf den Preis. Wir haben den Vertrag unterschrieben und ich habe das Geld bezahlt. Ungefähr einen Monat später kam ein Komitee für das Übergabeprotokoll und beschloss, meinen Garten in zwei Hälften zu teilen und mir die Hälfte zu überlassen, da sich die Gartenfläche auf 250 Quadratmeter verringerte. Sie beschlossen, die andere Hälfte von Laupe zu bauen und als Garten zu vermieten, wohlwissend, dass alle Bäume im Garten jetzt in der anderen Hälfte standen, die mir nicht gehörte. Meine Frage ist: Haben sie das Recht dazu?. Kann ich etwas dagegen tun?
Danke im Voraus
Hi Ibrahim, wir können dir hier leider nicht helfen – jeder Verein handelt die Übergaben der Parzellen ja anders. Wir drücken die Daumen, dass du eine Lösung findest! VG Debo
Ich habe nach einen klein Garten gefragt. Mir wurde einer für sofort angeboten, aber die Laube ist abbruchreif. Das Unkraut ist so hoch wie ein Baum. Soll das Dach mit Folie abdecken und dann alles andere.
Habe abgelehnt, da ich als Rentner nur eine kleine Rente bekomme und daher das bauliche nicht finanzieren kann. Von einen anderen Vorstandsmitglied wurden mir zwei andere Gärten angeboten. Doch heute hat ein weiteres Mitglied mir rigoros eine Absage erteilt.
Scheinbar haben alle das Sagen und keiner weiß was oder sie brauchen sie für ihre Bekannten.
Meine Träume sind somit in den Sand gestampft worden
Hallo Angelika,
das ist ja schade.
Wir drücken dir die Daumen, dass du doch noch einen Garten findest, der auch in dein Budget passt.
Liebe Grüße
Florian
Hallo,eine Frage zur Gartenvergabe.Man bewirbt sich, wird eingeladen zu einem Gespräch und wenn man Glück hat bekommt man einen Garten.Der Vorstand berät ja darüber welcher Bewerber den Garten bekommen kann.Gibt es da Richtlinien wie die Abstimmung erfolgen soll?z.B.zwei Drittel Mehrheit ,einstimmig oder anderes.ich habe da im Hessischen Kleingartengesetz nichts gefunden.kann man als Mitglied gegen eine gartenvergabe Einspruch einlegen?
Schönen Dank
Hallo Jürgen,
vielen Dank für deine Frage, aber ich glaube wir können die dir garnicht beantworten. Das lässt sich glaube ich garnicht pauschalisieren, denn alleine hier in Hamburg händelt das jeder Verein unterschiedlich. Also ja, bei jedem Verein muss man sich bewerben und kommt auf ne Warteliste und so, aber es gibt durchaus einige, die dann z.B. die von ihren Mitgliedern vorgeschlagenen bevorzugen. Es gibt aber auch die, die das ganz streng machen.
Was deine zweite Frage angeht, kann ich dir auch keine Antwort drauf geben. Wenn du ein Thema mit einem potentiellen Neupächter hast, solltest du dich vielleicht lieber an deinen Vorstand wenden. Aber ich sag mal so, jeder hat ein Anrecht auf einen Garten und wenn man sich nicht riechen kann, dann arrangiert man sich. Ist ja mit Wohnungen genauso, deinen Nachbarn kannst du dir nicht aussuchen.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Berste Grüße